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   BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82   

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https://dejure.org/1984,3220
BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82 (https://dejure.org/1984,3220)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 C 23.82 (https://dejure.org/1984,3220)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 C 23.82 (https://dejure.org/1984,3220)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nämlich auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern; auch zwischen ihnen besteht noch eine besondere rechtliche Beziehung, die durch wechselseitige Pflichten zu Beistand und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist (BVerfGE 57, 170 [178] unter Hinweis auf die §§ 1601, 1618 a BGB, § 52 StPO; BVerwGE 65, 188 [193]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [396 f.]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvH 1284/83 - NVwZ 1983, 667) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.

    Fehlt es am Willen zu einer familiären Gemeinschaft, so kommt dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 65, 188 [193]).

    Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Bestehen entsprechend gewichtiger öffentlicher Interessen grundsätzlich zulässig, den dauernden Aufenthalt volljähriger Ausländer bei ihren im Bundesgebiet ansässigen ausländischen Eltern selbst dann zu verhindern, wenn ein solches Zusammenleben im Ausland gleichfalls ausscheidet (BVerwGE 65, 188 [193 f.]).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nämlich auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern; auch zwischen ihnen besteht noch eine besondere rechtliche Beziehung, die durch wechselseitige Pflichten zu Beistand und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist (BVerfGE 57, 170 [178] unter Hinweis auf die §§ 1601, 1618 a BGB, § 52 StPO; BVerwGE 65, 188 [193]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [396 f.]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvH 1284/83 - NVwZ 1983, 667) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Der besondere aufenthaltsrechtliche Schutz der Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer beruht darauf, daß zur Ehe nach ihrer herkömmlichen, rechtlich anerkannten Ausgestaltung die eheliche Lebensgemeinschaft gehört (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301) und daß einen deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 [250]; 65, 174 [180]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Die Rechtsstellung des Klägers als eheliches Kind seiner Adoptivmutter schließt ein, daß diesem Eltern-Kind-Verhältnis der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG zukommt (vgl. BVerfGE 18, 97 [105 f.]; Hailbronner, JZ 1983, 574 [579]; Renner, ZAR 1981, 128 [132]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Der besondere aufenthaltsrechtliche Schutz der Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer beruht darauf, daß zur Ehe nach ihrer herkömmlichen, rechtlich anerkannten Ausgestaltung die eheliche Lebensgemeinschaft gehört (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301) und daß einen deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 [250]; 65, 174 [180]).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Das hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - näher ausgeführt.
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Dieser Ausgangspunkt ist rechtlich unbedenklich (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34), zumal wenn es wie hier um den Daueraufenthalt jüngerer Ausländer geht, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einen der knappen Arbeitsplätze oder aber Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen und überdies an einem Familiennachzug aus ihrem Heimatland interessiert sind.
  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [396 f.]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvH 1284/83 - NVwZ 1983, 667) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
    Mit der begrenzten Duldungszusage ist lediglich die ursprüngliche Ausreisefrist unter Aufrechterhaltung der Abschiebungsandrohung verlängert worden (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2).
  • BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83

    Verfassungsmäßigkeit - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Eheschließung als Zweck

  • VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Durch alle diese zeitlich begrenzten Verlautbarungen blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, und es wurde allenfalls eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen (vgl. hierzu BVerwG, 10.7.1984 - 1 C 11.82 - und - 1 C 23.82 -, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 -, EZAR 100 Nr. 22; demgegenüber wird auch die Abschiebungsandrohung gegenstandslos, wenn die Ausländerbehörde über die ursprünglich gesetzte Ausreisefrist hinaus dem Ausländer für einen längeren Zeitraum von ungewisser Dauer durch die Erteilung von Duldungen einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht, BVerwG, 29.4.1983 -1 C 3.83 -, Buchholz 402.241 Nr. 2 zum 2. AsylBeschlG, und - zu § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylVfG - 28.4.1988 - 9 C 1.87 -).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Dadurch blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, allenfalls könnte eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen worden sein (Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/89 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14, unter Hinweis auf BVerwG, 10.07.1984 -- 1 C 11.82 -- u. -- 1 C 23.82 --, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 -- 1 S 1966/86 --, EZAR 100 Nr. 22).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 1 A 30.84

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81; 1 C 11.82; 1 C 23.82 - inzwischen zu der Frage rechtsgrundsätzlich Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen erwachsenen Ausländern der dauernde Aufenthalt bei ihren deutschen Adoptiveltern im Bundesgebiet zu gestatten ist.
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